Inhalts­ver­zeich­nis

  1. Gel­tungs­be­reich
  2. Ver­trags­schluss
  3. Wider­rufs­recht
  4. Prei­se und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer- und Versandbedingungen
  6. Eigen­tums­vor­be­halt
  7. Män­gel­haf­tung (Gewähr­leis­tung)
  8. Haf­tung
  9. Beson­de­re Bedin­gun­gen für die Ver­ar­bei­tung von Waren nach bestimm­ten Vor­ga­ben des Kunden
  10. Beson­de­re Bedin­gun­gen für Montage-​/​Einbauleistungen
  11. Ein­lö­sung von Geschenkgutscheinen
  12. Anwend­ba­res Recht
  13. Ver­hal­tens­ko­dex
  14. Alter­na­ti­ve Streitbeilegung

1) Gel­tungs­be­reich

1.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend AGB“) der Bet­ten­haus Schla­f­oase – Troß­bach & Almos­dör­fer GbR (nach­fol­gend Ver­käu­fer“), gel­ten für alle Ver­trä­ge zur Lie­fe­rung von Waren, die ein Ver­brau­cher oder Unter­neh­mer (nach­fol­gend Kun­de“) mit dem Ver­käu­fer hin­sicht­lich der vom Ver­käu­fer in sei­nem Online-​Shop dar­ge­stell­ten Waren abschließt. Hier­mit wird der Ein­be­zie­hung von eige­nen Bedin­gun­gen des Kun­den wider­spro­chen, es sei denn, es ist etwas ande­res vereinbart.

1.2 Für Ver­trä­ge zur Lie­fe­rung von Gut­schei­nen gel­ten die­se AGB ent­spre­chend, sofern inso­weit nicht etwas Abwei­chen­des gere­gelt ist.

1.3 Ver­brau­cher im Sin­ne die­ser AGB ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.

1.4 Unter­neh­mer im Sin­ne die­ser AGB ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

2) Ver­trags­schluss

2.1 Die im Online-​Shop des Ver­käu­fers ent­hal­te­nen Pro­dukt­be­schrei­bun­gen stel­len kei­ne ver­bind­li­chen Ange­bo­te sei­tens des Ver­käu­fers dar, son­dern die­nen zur Abga­be eines ver­bind­li­chen Ange­bots durch den Kunden.

2.2 Der Kun­de kann das Ange­bot über das in den Online-​Shop des Ver­käu­fers inte­grier­te Online-​Bestellformular abge­ben. Dabei gibt der Kun­de, nach­dem er die aus­ge­wähl­ten Waren in den vir­tu­el­len Waren­korb gelegt und den elek­tro­ni­schen Bestell­pro­zess durch­lau­fen hat, durch Kli­cken des den Bestell­vor­gang abschlie­ßen­den But­tons ein recht­lich ver­bind­li­ches Ver­trags­an­ge­bot in Bezug auf die im Waren­korb ent­hal­te­nen Waren ab. Fer­ner kann der Kun­de das Ange­bot auch per E‑Mail, per Fax, per Online-​Kontaktformular, pos­ta­lisch oder tele­fo­nisch gegen­über dem Ver­käu­fer abgeben.

2.3 Der Ver­käu­fer kann das Ange­bot des Kun­den inner­halb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kun­den eine schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung oder eine Auf­trags­be­stä­ti­gung in Text­form (Fax oder E‑Mail) über­mit­telt, wobei inso­weit der Zugang der Auf­trags­be­stä­ti­gung beim Kun­den maß­geb­lich ist, oder
  • indem er dem Kun­den die bestell­te Ware lie­fert, wobei inso­weit der Zugang der Ware beim Kun­den maß­geb­lich ist, oder
  • indem er den Kun­den nach Abga­be von des­sen Bestel­lung zur Zah­lung auffordert.

Lie­gen meh­re­re der vor­ge­nann­ten Alter­na­ti­ven vor, kommt der Ver­trag in dem Zeit­punkt zustan­de, in dem eine der vor­ge­nann­ten Alter­na­ti­ven zuerst ein­tritt. Die Frist zur Annah­me des Ange­bots beginnt am Tag nach der Absen­dung des Ange­bots durch den Kun­den zu lau­fen und endet mit dem Ablauf des fünf­ten Tages, wel­cher auf die Absen­dung des Ange­bots folgt. Nimmt der Ver­käu­fer das Ange­bot des Kun­den inner­halb vor­ge­nann­ter Frist nicht an, so gilt dies als Ableh­nung des Ange­bots mit der Fol­ge, dass der Kun­de nicht mehr an sei­ne Wil­lens­er­klä­rung gebun­den ist.

2.4 Bei Aus­wahl einer von Pay­Pal ange­bo­te­nen Zah­lungs­art erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung über den Zah­lungs­dienst­leis­ter Pay­Pal (Euro­pe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 2224 Bou­le­vard Roy­al, L‑2449 Luxem­burg (im Fol­gen­den : Pay­Pal“), unter Gel­tung der PayPal-​Nutzungsbedingungen, ein­seh­bar unter https://www.paypal.com/​de/​webapps/​mpp/​ua/​useragreement-​full oder – falls der Kun­de nicht über ein PayPal-​Konto ver­fügt – unter Gel­tung der Bedin­gun­gen für Zah­lun­gen ohne PayPal-​Konto, ein­seh­bar unter https://www.paypal.com/​de/​webapps/​mpp/​ua/​privacywax-​full. Zahlt der Kun­de mit­tels einer im Online-​Bestellvorgang aus­wähl­ba­ren von Pay­Pal ange­bo­te­nen Zah­lungs­art, erklärt der Ver­käu­fer schon jetzt die Annah­me des Ange­bots des Kun­den in dem Zeit­punkt, in dem der Kun­de den But­ton anklickt, wel­cher den Bestell­vor­gang abschließt.

2.5 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Ama­zon Pay­ments“ erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung über den Zah­lungs­dienst­leis­ter Ama­zon Pay­ments Euro­pe s.c.a., 38 ave­nue John F. Ken­ne­dy, L‑1855 Luxem­burg (im Fol­gen­den : Ama­zon“), unter Gel­tung der Ama­zon Pay­ments Euro­pe Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, ein­seh­bar unter https://pay.amazon.de/​help/201751590. Wählt der Kun­de im Rah­men des Online-​Bestellvorgangs Ama­zon Pay­ments“ als Zah­lungs­art aus, erteilt er durch Kli­cken des den Bestell­vor­gang abschlie­ßen­den But­tons zugleich auch einen Zah­lungs­auf­trag an Ama­zon. Für die­sen Fall erklärt der Ver­käu­fer schon jetzt die Annah­me des Ange­bots des Kun­den in dem Zeit­punkt, in dem der Kun­de durch Kli­cken des den Bestell­vor­gang abschlie­ßen­den But­tons den Zah­lungs­vor­gang auslöst.

2.6 Bei der Abga­be eines Ange­bots über das Online-​Bestellformular des Ver­käu­fers wird der Ver­trags­text nach dem Ver­trags­schluss vom Ver­käu­fer gespei­chert und dem Kun­den nach Absen­dung von des­sen Bestel­lung in Text­form (z. B. E‑Mail, Fax oder Brief) über­mit­telt. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Zugäng­lich­ma­chung des Ver­trags­tex­tes durch den Ver­käu­fer erfolgt nicht. Sofern der Kun­de vor Absen­dung sei­ner Bestel­lung ein Nut­zer­kon­to im Online-​Shop des Ver­käu­fers ein­ge­rich­tet hat, wer­den die Bestell­da­ten auf der Web­site des Ver­käu­fers archi­viert und kön­nen vom Kun­den über des­sen pass­wort­ge­schütz­tes Nut­zer­kon­to unter Anga­be der ent­spre­chen­den Login-​Daten kos­ten­los abge­ru­fen werden.

2.7 Vor ver­bind­li­cher Abga­be der Bestel­lung über das Online-​Bestellformular des Ver­käu­fers kann der Kun­de mög­li­che Ein­ga­be­feh­ler durch auf­merk­sa­mes Lesen der auf dem Bild­schirm dar­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen erken­nen. Ein wirk­sa­mes tech­ni­sches Mit­tel zur bes­se­ren Erken­nung von Ein­ga­be­feh­lern kann dabei die Ver­grö­ße­rungs­funk­ti­on des Brow­sers sein, mit deren Hil­fe die Dar­stel­lung auf dem Bild­schirm ver­grö­ßert wird. Sei­ne Ein­ga­ben kann der Kun­de im Rah­men des elek­tro­ni­schen Bestell­pro­zes­ses so lan­ge über die übli­chen Tastatur- und Maus­funk­tio­nen kor­ri­gie­ren, bis er den But­ton anklickt, wel­cher den Bestell­vor­gang abschließt.

2.8 Für den Ver­trags­schluss steht die deut­sche Spra­che zur Verfügung.

2.9 Die Bestell­ab­wick­lung und Kon­takt­auf­nah­me fin­den in der Regel per E‑Mail und auto­ma­ti­sier­ter Bestell­ab­wick­lung statt. Der Kun­de hat sicher­zu­stel­len, dass die von ihm zur Bestell­ab­wick­lung ange­ge­be­ne E‑Mail-​Adresse zutref­fend ist, so dass unter die­ser Adres­se die vom Ver­käu­fer ver­sand­ten E‑Mails emp­fan­gen wer­den kön­nen. Ins­be­son­de­re hat der Kun­de bei dem Ein­satz von SPAM-​Filtern sicher­zu­stel­len, dass alle vom Ver­käu­fer oder von die­sem mit der Bestell­ab­wick­lung beauf­trag­ten Drit­ten ver­sand­ten E‑Mails zuge­stellt wer­den können.

3) Wider­rufs­recht

3.1 Ver­brau­chern steht grund­sätz­lich ein Wider­rufs­recht zu.

3.2 Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Wider­rufs­recht erge­ben sich aus der Wider­rufs­be­leh­rung des Verkäufers.

4) Prei­se und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Pro­dukt­be­schrei­bung des Ver­käu­fers nichts ande­res ergibt, han­delt es sich bei den ange­ge­be­nen Prei­sen um Gesamt­prei­se, die die gesetz­li­che Umsatz­steu­er ent­hal­ten. Gege­be­nen­falls zusätz­lich anfal­len­de Liefer- und Ver­sand­kos­ten wer­den in der jewei­li­gen Pro­dukt­be­schrei­bung geson­dert angegeben.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/​en wird/​werden dem Kun­den im Online-​Shop des Ver­käu­fers mitgeteilt.

4.3 Ist Vor­aus­kas­se per Bank­über­wei­sung ver­ein­bart, ist die Zah­lung sofort nach Ver­trags­ab­schluss fäl­lig, sofern die Par­tei­en kei­nen spä­te­ren Fäl­lig­keits­ter­min ver­ein­bart haben.

4.4 Bei Aus­wahl einer über den Zah­lungs­dienst Pay­Pal“ ange­bo­te­nen Zah­lungs­art erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung über Pay­Pal, wobei sich Pay­Pal hier­zu auch der Diens­te drit­ter Zah­lungs­dienst­leis­ter bedie­nen kann. Sofern der Ver­käu­fer über Pay­Pal auch Zah­lungs­ar­ten anbie­tet, bei denen er gegen­über dem Kun­den in Vor­leis­tung geht (z. B. Rech­nungs­kauf oder Raten­zah­lung), tritt er sei­ne Zah­lungs­for­de­rung inso­weit an Pay­Pal bzw. an den von Pay­Pal beauf­trag­ten und dem Kun­den kon­kret benann­ten Zah­lungs­dienst­leis­ter ab. Vor Annah­me der Abtre­tungs­er­klä­rung des Ver­käu­fers führt Pay­Pal bzw. der von Pay­Pal beauf­trag­te Zah­lungs­dienst­leis­ter unter Ver­wen­dung der über­mit­tel­ten Kun­den­da­ten eine Boni­täts­prü­fung durch. Der Ver­käu­fer behält sich vor, dem Kun­den die aus­ge­wähl­te Zah­lungs­art im Fal­le eines nega­ti­ven Prü­fungs­er­geb­nis­ses zu ver­wei­gern. Bei Zulas­sung der aus­ge­wähl­ten Zah­lungs­art hat der Kun­de den Rech­nungs­be­trag inner­halb der ver­ein­bar­ten Zah­lungs­frist bzw. in den ver­ein­bar­ten Zah­lungs­in­ter­val­len zu bezah­len. Er kann in die­sem Fall nur an Pay­Pal bzw. den von Pay­Pal beauf­trag­ten Zah­lungs­dienst­leis­ter mit schuld­be­frei­en­der Wir­kung leis­ten. Der Ver­käu­fer bleibt jedoch auch im Fal­le der For­de­rungs­ab­tre­tung zustän­dig für all­ge­mei­ne Kun­den­an­fra­gen z. B. zur Ware, Lie­fer­zeit, Ver­sen­dung, Retou­ren, Rekla­ma­tio­nen, Wider­rufs­er­klä­run­gen und ‑zusen­dun­gen oder Gutschriften.

4.5 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art SOFORT“ erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung über den Zah­lungs­dienst­leis­ter SOFORT GmbH, The­re­si­en­hö­he 12, 80339 Mün­chen (im Fol­gen­den SOFORT“). Um den Rech­nungs­be­trag über SOFORT“ bezah­len zu kön­nen, muss der Kun­de über ein für die Teil­nah­me an SOFORT“ frei geschal­te­tes Online-​Banking-​Konto ver­fü­gen, sich beim Zah­lungs­vor­gang ent­spre­chend legi­ti­mie­ren und die Zah­lungs­an­wei­sung gegen­über SOFORT“ bestä­ti­gen. Die Zah­lungs­trans­ak­ti­on wird unmit­tel­bar danach von SOFORT“ durch­ge­führt und das Bank­kon­to des Kun­den belas­tet. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Zah­lungs­art SOFORT“ kann der Kun­de im Inter­net unter https://www.klarna.com/​sofort/ abrufen.

4.6 Bei Aus­wahl einer über den Zah­lungs­dienst mol­lie“ ange­bo­te­nen Zah­lungs­art erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung durch den Zah­lungs­dienst­leis­ter Mol­lie B.V., Kei­zers­gracht 313, 1016 EE Ams­ter­dam, Nie­der­lan­de (im Fol­gen­den : mol­lie“). Die ein­zel­nen über mol­lie ange­bo­te­nen Zah­lungs­ar­ten wer­den dem Kun­den im Online-​Shop des Ver­käu­fers mit­ge­teilt. Zur Abwick­lung von Zah­lun­gen kann sich mol­lie wei­te­rer Zah­lungs­diens­te bedie­nen, für die ggf. beson­de­re Zah­lungs­be­din­gun­gen gel­ten, auf die der Kun­de ggf. geson­dert hin­ge­wie­sen wird. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu mol­lie“ sind im Inter­net unter https://www.mollie.com/​de/ abrufbar.

4.7 Bei Aus­wahl einer über den Zah­lungs­dienst Rate­pay“ ange­bo­te­nen Zah­lungs­art (z. B. Ratepay-​Rechnung, Ratepay-​Vorkasse, Ratepay-​Lastschrift, Ratepay-​Ratenzahlung) erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung durch die Rate­pay GmbH, Fran­k­lin­stras­se 2829, 10587 Ber­lin (nach­fol­gend Rate­pay”), an die der Ver­käu­fer sei­ne For­de­rung gegen­über dem Kun­den abtritt. Wel­che Ratepay-​Zahlungsarten der Ver­käu­fer im Ein­zel­nen anbie­tet, wird dem Kun­den auf der Web­site des Ver­käu­fers mit­ge­teilt. Der Kun­de kann nur an Rate­pay mit schuld­be­frei­en­der Wir­kung leis­ten. Der Ver­käu­fer bleibt jedoch zustän­dig für all­ge­mei­ne Kun­den­an­fra­gen (z.B. zur Ware, Lie­fer­zeit, Ver­sen­dung, Retou­ren, Rekla­ma­tio­nen, Wider­rufs­er­klä­run­gen und ‑zusen­dun­gen oder Gut­schrif­ten). Im Übri­gen gel­ten die All­ge­mei­nen Zah­lungs­be­din­gun­gen von Rate­pay, wel­che hier abge­ru­fen wer­den kön­nen : https://www.ratepay.com/​legal-​payment-​terms/

4.8 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf wird der Kauf­preis fäl­lig, nach­dem die Ware gelie­fert und in Rech­nung gestellt wur­de. In die­sem Fall ist der Kauf­preis inner­halb von 30 Tagen ab Rech­nungs­da­tum ohne Abzug an die Klar­na AB, Svea­vä­gen 46,11134 Stock­holm, Schwe­den (www.klarna.de) zu zah­len, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Die Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf setzt eine erfolg­rei­che Boni­täts­prü­fung durch die Klar­na AB vor­aus. Wenn dem Kun­den nach Prü­fung der Boni­tät die Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf gestat­tet wird, erfolgt die Abwick­lung der Zah­lung in Zusam­men­ar­beit mit der Klar­na AB, an die der Ver­käu­fer sei­ne Zah­lungs­for­de­rung abtritt. Der Kun­de kann in die­sem Fall mit schuld­be­frei­en­der Wir­kung nur an die Klar­na AB leis­ten. Im Übri­gen gel­ten inso­weit die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Klar­na AB, die der Kun­de im Rah­men des Bestell­pro­zes­ses abru­fen kann. Der Ver­käu­fer behält sich vor, die Zah­lungs­art Rech­nungs­kauf nur bis zu einem bestimm­ten Bestell­vo­lu­men anzu­bie­ten und die­se Zah­lungs­art bei Über­schrei­tung des ange­ge­be­nen Bestell­vo­lu­mens abzu­leh­nen. In die­sem Fall wird der Ver­käu­fer den Kun­den in sei­nen Zah­lungs­in­for­ma­tio­nen im Online-​Shop auf eine ent­spre­chen­de Zah­lungs­be­schrän­kung hinweisen.

4.9 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Pay­Pal Rech­nung“ tritt der Ver­käu­fer sei­ne Zah­lungs­for­de­rung an Pay­Pal ab. Vor Annah­me der Abtre­tungs­er­klä­rung des Ver­käu­fers führt Pay­Pal unter Ver­wen­dung der über­mit­tel­ten Kun­den­da­ten eine Boni­täts­prü­fung durch. Der Ver­käu­fer behält sich vor, dem Kun­den die Zah­lungs­art Pay­Pal Rech­nung“ im Fal­le eines nega­ti­ven Prü­fungs­er­geb­nis­ses zu ver­wei­gern. Wird die Zah­lungs­art Pay­Pal Rech­nung“ von Pay­Pal zuge­las­sen, hat der Kun­de den Rech­nungs­be­trag inner­halb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Pay­Pal zu bezah­len, sofern ihm von Pay­Pal kein ande­res Zah­lungs­ziel vor­ge­ge­ben wird. Er kann in die­sem Fall nur an Pay­Pal mit schuld­be­frei­en­der Wir­kung leis­ten. Der Ver­käu­fer bleibt jedoch auch im Fal­le der For­de­rungs­ab­tre­tung zustän­dig für all­ge­mei­ne Kun­den­an­fra­gen z. B. zur Ware, Lie­fer­zeit, Ver­sen­dung, Retou­ren, Rekla­ma­tio­nen, Wider­rufs­er­klä­run­gen und ‑zusen­dun­gen oder Gut­schrif­ten. Ergän­zend gel­ten die All­ge­mei­nen Nut­zungs­be­din­gun­gen für die Nut­zung des Rech­nungs­kaufs von Pay­Pal, ein­seh­bar unter https://www.paypal.com/​de/​webapps/​mpp/​ua/​pui-​terms.

4.10 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Pay­Pal Last­schrift“ zieht Pay­Pal den Rech­nungs­be­trag nach Ertei­lung eines SEPA-​Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vor­ab­in­for­ma­ti­on im Auf­trag des Ver­käu­fers vom Bank­kon­to des Kun­den ein. Vor­ab­in­for­ma­ti­on („Pre-​Notification“) ist jede Mit­tei­lung (z.B. Rech­nung, Poli­ce, Ver­trag) an den Kun­den, die eine Belas­tung mit­tels SEPA-​Lastschrift ankün­digt. Wird die Last­schrift man­gels aus­rei­chen­der Kon­to­de­ckung oder auf­grund der Anga­be einer fal­schen Bank­ver­bin­dung nicht ein­ge­löst oder wider­spricht der Kun­de der Abbu­chung, obwohl er hier­zu nicht berech­tigt ist, hat der Kun­de die durch die Rück­bu­chung des jewei­li­gen Kre­dit­in­sti­tuts ent­ste­hen­den Gebüh­ren zu tra­gen, wenn er dies zu ver­tre­ten hat.

4.11 Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Last­schrift via Rate­pay“ erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung über die Rate­pay GmbH, Fran­k­lin­stra­ße 2829, 10587 Ber­lin (nach­fol­gend Rate­pay“). Der Kun­de erteilt Rate­pay ein SEPA-​Lastschriftmandat und weist sein Kre­dit­in­sti­tut an, fäl­li­ge Last­schrif­ten ein­zu­lö­sen. Der Kun­de hat für eine aus­rei­chen­de Deckung sei­nes Giro­kon­tos zu sor­gen. Wenn das Giro­kon­to die erfor­der­li­che Deckung nicht auf­weist, besteht sei­tens des kon­to­füh­ren­den Kre­dit­in­sti­tuts kei­ne Ver­pflich­tung zur Ein­lö­sung. Rate­pay behält sich die Durch­füh­rung einer Boni­täts­prü­fung vor. Wenn dem Kun­den die Zah­lung per Last­schrift gestat­tet wird, erfolgt die Abwick­lung der Zah­lung über Rate­pay, an die der Ver­käu­fer sei­ne Zah­lungs­for­de­rung abtritt. Der Kun­de kann nur an Rate­pay mit schuld­be­frei­en­der Wir­kung leis­ten. Der Ver­käu­fer bleibt gleich­wohl zustän­dig für all­ge­mei­ne Kun­den­an­fra­gen (z.B. zur Ware, Lie­fer­zeit, Ver­sen­dung, Retou­ren, Rekla­ma­tio­nen, Wider­rufs­er­klä­run­gen und ‑zusen­dun­gen oder Gut­schrif­ten). Im Übri­gen gel­ten die All­ge­mei­nen Zah­lungs­be­din­gun­gen von Rate­pay, wel­che hier abge­ru­fen wer­den kön­nen : https://www.ratepay.com/​legal-​payment-​terms/#ratepay-lastschrift

4.12 Bei Aus­wahl einer über den Zah­lungs­dienst Klar­na“ ange­bo­te­nen Zah­lungs­art erfolgt die Zah­lungs­ab­wick­lung über die Klar­na Bank AB (publ), Svea­vä­gen 46, 111 34 Stock­holm, Schwe­den (nach­fol­gend Klar­na“). Nähe­re Infor­ma­tio­nen sowie die Bedin­gun­gen von Klar­na hier­zu sind hier einsehbar :

https://www.bettenhaus-schlafoase.de/​zahlungsweisen

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Bie­tet der Ver­käu­fer den Ver­sand der Ware an, so erfolgt die Lie­fe­rung inner­halb des vom Ver­käu­fer ange­ge­be­nen Lie­fer­ge­bie­tes an die vom Kun­den ange­ge­be­ne Lie­fer­an­schrift, sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist. Bei der Abwick­lung der Trans­ak­ti­on ist die in der Bestell­ab­wick­lung des Ver­käu­fers ange­ge­be­ne Lie­fer­an­schrift maß­geb­lich. Abwei­chend hier­von ist bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Pay­Pal die vom Kun­den zum Zeit­punkt der Bezah­lung bei Pay­Pal hin­ter­leg­te Lie­fer­an­schrift maßgeblich.

5.2 Bei Waren, die per Spe­di­ti­on gelie­fert wer­den, erfolgt die Lie­fe­rung frei Bord­stein­kan­te“, also bis zur der Lie­fer­adres­se nächst­ge­le­ge­nen öffent­li­chen Bord­stein­kan­te, sofern sich aus den Ver­sand­in­for­ma­tio­nen im Online-​Shop des Ver­käu­fers nichts ande­res ergibt und sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist.

5.3 Schei­tert die Zustel­lung der Ware aus Grün­den, die der Kun­de zu ver­tre­ten hat, trägt der Kun­de die dem Ver­käu­fer hier­durch ent­ste­hen­den ange­mes­se­nen Kos­ten. Dies gilt im Hin­blick auf die Kos­ten für die Hin­sen­dung nicht, wenn der Kun­de sein Wider­rufs­recht wirk­sam aus­übt. Für die Rück­sen­de­kos­ten gilt bei wirk­sa­mer Aus­übung des Wider­rufs­rechts durch den Kun­den die in der Wider­rufs­be­leh­rung des Ver­käu­fers hier­zu getrof­fe­ne Regelung.

5.4 Han­delt der Kun­de als Unter­neh­mer, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware auf den Kun­den über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat. Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware grund­sätz­lich erst mit Über­ga­be der Ware an den Kun­den oder eine emp­fangs­be­rech­tig­te Per­son über. Abwei­chend hier­von geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware auch bei Ver­brau­chern bereits auf den Kun­den über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat, wenn der Kun­de den Spe­di­teur, den Fracht­füh­rer oder die sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­te Per­son oder Anstalt mit der Aus­füh­rung beauf­tragt und der Ver­käu­fer dem Kun­den die­se Per­son oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.5 Der Ver­käu­fer behält sich das Recht vor, im Fal­le nicht rich­ti­ger oder nicht ord­nungs­ge­mä­ßer Selbst­be­lie­fe­rung vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht­lie­fe­rung nicht vom Ver­käu­fer zu ver­tre­ten ist und die­ser mit der gebo­te­nen Sorg­falt ein kon­kre­tes Deckungs­ge­schäft mit dem Zulie­fe­rer abge­schlos­sen hat. Der Ver­käu­fer wird alle zumut­ba­ren Anstren­gun­gen unter­neh­men, um die Ware zu beschaf­fen. Im Fal­le der Nicht­ver­füg­bar­keit oder der nur teil­wei­sen Ver­füg­bar­keit der Ware wird der Kun­de unver­züg­lich infor­miert und die Gegen­leis­tung unver­züg­lich erstattet.

5.6 Bie­tet der Ver­käu­fer die Ware zur Abho­lung an, so kann der Kun­de die bestell­te Ware inner­halb der vom Ver­käu­fer ange­ge­be­nen Geschäfts­zei­ten unter der vom Ver­käu­fer ange­ge­be­nen Adres­se abho­len. In die­sem Fall wer­den kei­ne Ver­sand­kos­ten berechnet.

5.7 Gut­schei­ne wer­den dem Kun­den wie folgt bereitgestellt :

- pos­ta­lisch

6) Eigen­tums­vor­be­halt

Tritt der Ver­käu­fer in Vor­leis­tung, behält er sich bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des geschul­de­ten Kauf­prei­ses das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Ware vor.

7) Män­gel­haf­tung (Gewähr­leis­tung)

Soweit sich aus den nach­fol­gen­den Rege­lun­gen nichts ande­res ergibt, gel­ten die Vor­schrif­ten der gesetz­li­chen Män­gel­haf­tung. Hier­von abwei­chend gilt bei Ver­trä­gen zur Lie­fe­rung von Waren :

7.1 Han­delt der Kun­de als Unternehmer,

  • hat der Ver­käu­fer die Wahl der Art der Nacherfüllung ;
  • beträgt bei neu­en Waren die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel­rech­te ein Jahr ab Ablie­fe­rung der Ware ;
  • sind bei gebrauch­ten Waren die Män­gel­rech­te ausgeschlossen ;
  • beginnt die Ver­jäh­rung nicht erneut, wenn im Rah­men der Män­gel­haf­tung eine Ersatz­lie­fe­rung erfolgt.

7.2 Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher gilt bei Ver­trä­gen zur Lie­fe­rung gebrauch­ter Waren mit der Ein­schrän­kung der nach­fol­gen­den Zif­fer : Die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel­an­sprü­che beträgt ein Jahr ab Ablie­fe­rung der Ware, wenn dies zwi­schen den Par­tei­en aus­drück­lich und geson­dert ver­trag­lich ver­ein­bart wur­de und der Kun­de vor der Abga­be sei­ner Ver­trags­er­klä­rung von der Ver­kür­zung der Ver­jäh­rungs­frist eigens in Kennt­nis gesetzt wurde.

7.3 Die vor­ste­hend gere­gel­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und Frist­ver­kür­zun­gen gel­ten nicht

  • für Schadensersatz- und Auf­wen­dungs­er­satz­an­sprü­che des Kunden,
  • für den Fall, dass der Ver­käu­fer den Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen hat,
  • für Waren, die ent­spre­chend ihrer übli­chen Ver­wen­dungs­wei­se für ein Bau­werk ver­wen­det wor­den sind und des­sen Man­gel­haf­tig­keit ver­ur­sacht haben,
  • für eine ggf. bestehen­de Ver­pflich­tung des Ver­käu­fers zur Bereit­stel­lung von Aktua­li­sie­run­gen für digi­ta­le Pro­duk­te, bei Ver­trä­gen zur Lie­fe­rung von Waren mit digi­ta­len Elementen.

7.4 Dar­über hin­aus gilt für Unter­neh­mer, dass die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten für einen ggf. bestehen­den gesetz­li­chen Rück­griffs­an­spruch unbe­rührt bleiben.

7.5 Han­delt der Kun­de als Kauf­mann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kauf­män­ni­sche Untersuchungs- und Rüge­pflicht gemäß § 377 HGB. Unter­lässt der Kun­de die dort gere­gel­ten Anzei­ge­pflich­ten, gilt die Ware als genehmigt.

7.6 Han­delt der Kun­de als Ver­brau­cher, so wird er gebe­ten, ange­lie­fer­te Waren mit offen­sicht­li­chen Trans­port­schä­den bei dem Zustel­ler zu rekla­mie­ren und den Ver­käu­fer hier­von in Kennt­nis zu set­zen. Kommt der Kun­de dem nicht nach, hat dies kei­ner­lei Aus­wir­kun­gen auf sei­ne gesetz­li­chen oder ver­trag­li­chen Mängelansprüche.

8) Haf­tung

Der Ver­käu­fer haf­tet dem Kun­den aus allen ver­trag­li­chen, ver­trags­ähn­li­chen und gesetz­li­chen, auch delikt­i­schen Ansprü­chen auf Schadens- und Auf­wen­dungs­er­satz wie folgt :

8.1 Der Ver­käu­fer haf­tet aus jedem Rechts­grund uneingeschränkt

  • bei Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit,
  • bei vor­sätz­li­cher oder fahr­läs­si­ger Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit,
  • auf­grund eines Garan­tie­ver­spre­chens, soweit dies­be­züg­lich nichts ande­res gere­gelt ist,
  • auf­grund zwin­gen­der Haf­tung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Ver­letzt der Ver­käu­fer fahr­läs­sig eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, sofern nicht gemäß vor­ste­hen­der Zif­fer unbe­schränkt gehaf­tet wird. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Pflich­ten, die der Ver­trag dem Ver­käu­fer nach sei­nem Inhalt zur Errei­chung des Ver­trags­zwecks auf­er­legt, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­trau­en darf.

8.3 Im Übri­gen ist eine Haf­tung des Ver­käu­fers ausgeschlossen.

8.4 Vor­ste­hen­de Haf­tungs­re­ge­lun­gen gel­ten auch im Hin­blick auf die Haf­tung des Ver­käu­fers für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Vertreter.

9) Beson­de­re Bedin­gun­gen für die Ver­ar­bei­tung von Waren nach bestimm­ten Vor­ga­ben des Kunden

9.1 Schul­det der Ver­käu­fer nach dem Inhalt des Ver­tra­ges neben der Waren­lie­fe­rung auch die Ver­ar­bei­tung der Ware nach bestimm­ten Vor­ga­ben des Kun­den, hat der Kun­de dem Ver­käu­fer alle für die Ver­ar­bei­tung erfor­der­li­chen Inhal­te wie Tex­te, Bil­der oder Gra­fi­ken in den vom Ver­käu­fer vor­ge­ge­be­nen Datei­for­ma­ten, For­ma­tie­run­gen, Bild- und Datei­grö­ßen zur Ver­fü­gung zu stel­len und ihm die hier­für erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te ein­zu­räu­men. Für die Beschaf­fung und den Rech­te­er­werb an die­sen Inhal­ten ist allein der Kun­de ver­ant­wort­lich. Der Kun­de erklärt und über­nimmt die Ver­ant­wor­tung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Ver­käu­fer über­las­se­nen Inhal­te zu nut­zen. Er trägt ins­be­son­de­re dafür Sor­ge, dass hier­durch kei­ne Rech­te Drit­ter ver­letzt wer­den, ins­be­son­de­re Urheber‑, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

9.2 Der Kun­de stellt den Ver­käu­fer von Ansprü­chen Drit­ter frei, die die­se im Zusam­men­hang mit einer Ver­let­zung ihrer Rech­te durch die ver­trags­ge­mä­ße Nut­zung der Inhal­te des Kun­den durch den Ver­käu­fer die­sem gegen­über gel­tend machen kön­nen. Der Kun­de über­nimmt hier­bei auch die not­wen­di­gen Kos­ten der Rechts­ver­tei­di­gung ein­schließ­lich aller Gerichts- und Anwalts­kos­ten in gesetz­li­cher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechts­ver­let­zung vom Kun­den nicht zu ver­tre­ten ist. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, dem Ver­käu­fer im Fal­le einer Inan­spruch­nah­me durch Drit­te unver­züg­lich, wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig alle Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len, die für die Prü­fung der Ansprü­che und eine Ver­tei­di­gung erfor­der­lich sind.

9.3 Der Ver­käu­fer behält sich vor, Ver­ar­bei­tungs­auf­trä­ge abzu­leh­nen, wenn die vom Kun­den hier­für über­las­se­nen Inhal­te gegen gesetz­li­che oder behörd­li­che Ver­bo­te oder gegen die guten Sit­ten ver­stos­sen. Dies gilt ins­be­son­de­re bei Über­las­sung ver­fas­sungs­feind­li­cher, ras­sis­ti­scher, frem­den­feind­li­cher, dis­kri­mi­nie­ren­der, belei­di­gen­der, Jugend gefähr­den­der und/​oder Gewalt ver­herr­li­chen­der Inhalte.

10) Beson­de­re Bedin­gun­gen für Montage-​/​Einbauleistungen

Schul­det der Ver­käu­fer nach dem Inhalt des Ver­tra­ges neben der Waren­lie­fe­rung auch die Mon­ta­ge bzw. den Ein­bau der Ware beim Kun­den sowie ggf. ent­spre­chen­de Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men (z. B. Auf­maß), so gilt hier­für Folgendes :

10.1 Der Ver­käu­fer erbringt sei­ne Leis­tun­gen nach sei­ner Wahl in eige­ner Per­son oder durch qua­li­fi­zier­tes, von ihm aus­ge­wähl­tes Per­so­nal. Dabei kann sich der Ver­käu­fer auch der Leis­tun­gen Drit­ter (Sub­un­ter­neh­mer) bedie­nen, die in sei­nem Auf­trag tätig wer­den. Sofern sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung des Ver­käu­fers nichts ande­res ergibt, hat der Kun­de kei­nen Anspruch auf Aus­wahl einer bestimm­ten Per­son zur Durch­füh­rung der gewünsch­ten Dienstleistung.

10.2 Der Kun­de hat dem Ver­käu­fer die für die Erbrin­gung der geschul­de­ten Dienst­leis­tung erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß zur Ver­fü­gung zu stel­len, sofern deren Beschaf­fung nach dem Inhalt des Ver­tra­ges nicht in den Pflich­ten­kreis des Ver­käu­fers fällt.

10.3 Der Ver­käu­fer wird sich nach Ver­trags­schluss mit dem Kun­den in Ver­bin­dung set­zen, um mit die­sem einen Ter­min für die geschul­de­te Leis­tung zu ver­ein­ba­ren. Der Kun­de trägt dafür Sor­ge, dass der Ver­käu­fer bzw. das von die­sem beauf­trag­te Per­so­nal zum ver­ein­bar­ten Ter­min Zugang zu den betref­fen­den Ein­rich­tun­gen des Kun­den hat.

10.4 Die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der ver­kauf­ten Ware geht erst mit der Been­di­gung der Mon­ta­ge­ar­bei­ten und der Über­ga­be an den Kun­den auf den Kun­den über.

11) Ein­lö­sung von Geschenkgutscheinen

11.1 Gut­schei­ne, die über den Online-​Shop des Ver­käu­fers käuf­lich erwor­ben wer­den kön­nen (nach­fol­gend Geschenk­gut­schei­ne“), kön­nen nur im Online-​Shop des Ver­käu­fers ein­ge­löst wer­den, sofern sich aus dem Gut­schein nichts ande­res ergibt.

11.2 Geschenk­gut­schei­ne und Rest­gut­ha­ben von Geschenk­gut­schei­nen sind bis zum Ende des drit­ten Jah­res nach dem Jahr des Gut­schein­kaufs ein­lös­bar. Rest­gut­ha­ben wer­den dem Kun­den bis zum Ablauf­da­tum gutgeschrieben.

11.3 Geschenk­gut­schei­ne kön­nen nur vor Abschluss des Bestell­vor­gangs ein­ge­löst wer­den. Eine nach­träg­li­che Ver­rech­nung ist nicht möglich.

11.4 Pro Bestel­lung kann immer nur ein Geschenk­gut­schein ein­ge­löst werden.

11.5 Geschenk­gut­schei­ne kön­nen nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von wei­te­ren Geschenk­gut­schei­nen ver­wen­det werden.

11.6 Reicht der Wert des Geschenk­gut­scheins zur Deckung der Bestel­lung nicht aus, kann zur Beglei­chung des Dif­fe­renz­be­tra­ges eine der übri­gen vom Ver­käu­fer ange­bo­te­nen Zah­lungs­ar­ten gewählt werden.

11.7 Das Gut­ha­ben eines Geschenk­gut­scheins wird weder in Bar­geld aus­ge­zahlt noch verzinst.

11.8 Der Geschenk­gut­schein ist über­trag­bar. Der Ver­käu­fer kann mit befrei­en­der Wir­kung an den jewei­li­gen Inha­ber, der den Geschenk­gut­schein im Online-​Shop des Ver­käu­fers ein­löst, leis­ten. Dies gilt nicht, wenn der Ver­käu­fer Kennt­nis oder grob fahr­läs­si­ge Unkennt­nis von der Nicht­be­rech­ti­gung, der Geschäfts­un­fä­hig­keit oder der feh­len­den Ver­tre­tungs­be­rech­ti­gung des jewei­li­gen Inha­bers hat.

12) Anwend­ba­res Recht

Für sämt­li­che Rechts­be­zie­hun­gen der Par­tei­en gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss der Geset­ze über den inter­na­tio­na­len Kauf beweg­li­cher Waren. Bei Ver­brau­chern gilt die­se Rechts­wahl nur inso­weit, als nicht der gewähr­te Schutz durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Rechts des Staa­tes, in dem der Ver­brau­cher sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat, ent­zo­gen wird.

13) Ver­hal­tens­ko­dex

14) Alter­na­ti­ve Streitbeilegung

Der Ver­käu­fer ist zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le weder ver­pflich­tet noch bereit.